Mallorca ist im Strukturwandel. Overtourism und massive Probleme auf der Insel haben die Verwaltung zum Umdenken gebracht. Ab 1. April bis 30. September 2019 gelten nun verschärfte Regeln in Palma Stadt. Wirte müssen ab dann dafür sorgen tragen , dass ihre Gäste das Lokal nicht mit alkoholischen Getränken verlassen. Damit ein Gastronomie Außenbereich für jeden klar erkenntlich ist, müssen die Betreiber diesen sichtlich abtrennen . So kann ein Betreiber diesen Außenbereich einfach umzäunen. Damit kann ein Wirt und der Gast innerhalb dieses umzäunten Außenbereich nicht strafrechtlich belangt werden. Die ab April erhobenen Strafen sind beträchtlich – wer mit Bier, Schnaps oder Cocktail erwischt wird, kann mit einem Bußgeld bis zu 3000 Euro belangt werden – sowohl der Wirt und der Gast müssen für den Verstoß ein Bußgeld bezahlen. Die Verbotszone erstreckt sich auf gesamt Playa de Palma, der Paseo Marítimo, das Stadtzentrum bis zu den Avenidas sowie die Straßen Joan Miró und Cala Majorals.
Zudem werden auch Werbung für alkoholische Getränke sowie Rabatt Aktionen wie Happy Hour und Trink-zwei-zahl-ein-Getränk verboten. Auch das Verteilen von Werbeflyern auf den Straßen wird verboten. Auf Schaufenstern und Tafeln darf kein Alkohol mehr erkenntlich sein. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 2200 Euro bis 3000 Euro belegt.